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Finde die richtige Rechtsform für dein Start-Up – GmbH, GbR oder UG?

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Finde die richtige Rechtsform für dein Start-Up – GmbH, GbR oder UG?

Rechtsform – Alle Rechtsformen im überblick

In diesem Artikel erkläre ich dir die unterschiedlichen Rechtsformen, die du als Gründer wählen kannst. Interessant ist dieser Artikel für dich vor allem, wenn du gerade ganz am Anfang deines Gründer-Denkens steckst. Schon im Vorfeld einer Gründung muss eine wichtige Entscheidung getroffen werden: Welche Rechtsform wähle ich?

Generell ist die Rechtsform frei wählbar, allerdings gelten für die jeweiligen Rechtsformen unterschiedliche Voraussetzungen und jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist sehr wichtig, allerdings nicht ganz einfach. Schließlich fällt eine Wahl immer schwerer, wenn es viele Möglichkeiten gibt. Und die haben wir in Deutschland allemal. Wir unterscheiden hier in Deutschland nämlich zwischen 10 unterschiedlichen Rechtsformen.
Deine Wahl sollte folgende Hauptaspekte berücksichtigen: Geschäftszweck, anzustrebende Größenordnung, Anzahl der Gesellschafter und Finanzierungsmöglichkeiten.

Wenn du dich alleine selbstständig machst, kannst du beispielweise auch ein „Freiberufler“ sein. In diesem Fall ist die Wahl einer Rechtsform nicht notwendig. Aber in den meisten Fällen steht diese Entscheidung an, noch weit bevor du deine Gründungsidee umsetzt.

Wenn du dein Unternehmen alleine gründen möchtest, bezeichnet man die Rechtsform deines Unternehmens als „Einzelgründung“/Einzelunternehmen. Bei mehreren Gründern spricht man dann von „Personengesellschaften“ oder „Kapitalgesellschaften“.
Je nachdem wie sich dein Unternehmen entwickelt, ändert sich wahrscheinlich auch irgendwann mal deine Rechtsform. Deshalb gilt: Mach dir keine Sorgen, zu Not kannst du deine Rechtsform jederzeit wechseln. Teilweise ist das sogar recht unkompliziert. Trotzdem solltest du gleich zu Beginn nach langfristiger Sicht entscheiden, da eine Umgründung nicht umsonst ist. Nach der Gründung können verschiedene Aspekte ausschlaggebend dafür sein, dass du deine Rechtsform überdenken musst… Aber dazu später mehr.

Zu den bekanntesten Einzelgründungen gehören:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Ein-Mann-GmbH, bzw. haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
  • GmbH & Co. KG

Zu den bekanntesten Personengesellschaften gehören:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommunikationsgesellschaft (KG)
  • Stille Gesellschaft
  • Einzelunternehmen, ggf. als eingetragener Kaufmann (e.K.)

Zu den bekanntesten Kapitalgesellschaften gehören:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Limited (Ltd.)

In Deutschland zählen die GmbH, das Einzelunternehmen, Die GbR und die haftungsbeschränkte UG zu den beliebtesten Rechtsformen.

Ansonsten gibt es noch:

  • Die eingetragene Genossenschaft
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • Stiftung
  • US Corporation
  • Societas Europaea (SE)

Von den jeweiligen Rechtsformen gibt es auch Mischformen, wie zum Beispiel GmbH & Co. KG. Generell lässt das Gesellschaftsrecht sehr viele Varianten und Kombinationen zu. Deshalb gelten die einzelnen Erläuterungen der verschiedenen Rechtsformen, wie ich sie dir später im Artikel aufzeige, bloß als ein grober Überblick.

Tipps zur Wahl deiner Rechtsform

  1. Entwicklung deines Unternehmens

    Sollte sich die Situation deines Unternehmens ändern, muss sich auch deine Rechtsform ändern.

    Du solltest die Änderung deiner Rechtsform in Betracht ziehen, wenn…
    … dein Unternehmen wächst.
    … deine rechtlichen Rahmenbedingungen sich durch den Gesetzgeber verändern.
    … du eine Fusion oder Kooperation eingehst.
    … sich deine Gesellschaftsverhältnisse ändern, du also jemanden aus deinem Unternehmen verlierst oder jemand neu dazu kommt.
    … du eine (Teil-)Veräußerung deines Unternehmens vornimmst.

  2. Geschäftsführung

    Die Wahl der Rechtsform ist bedeutend für die spätere Handhabung der Geschäftsführung. Manche Rechtsformen erlauben es nicht, dass jemand die Geschäftsführung übernimmt, der nicht gleichzeitig auch Gesellschafter ist. Man würde in diesem Fall von einer Fremdgeschäftsführung sprechen.
    Während bei Kapitalgesellschaften eine Fremdgeschäftsführung oft Sinn macht, ist es bei kleinen Personengesellschaften meist beabsichtigt, dass ausschließlich Gesellschafter die Führung übernehmen dürfen.

  3. Hilfe holen

    Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Frage und sollte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes und Steuerberater entschieden werden. Eine gute Beratung ist sehr viel wert. Allerdings sollte die finale Frage, für welche Rechtsform du dich entscheidest, von dir selbst bewusst getroffen werden.

Worauf kommt es bei der Wahl der Rechtsform an?

Um deine Rechtsform zu wählen, musst du dir über die besonderen Merkmale deines Unternehmens klar sein. Um diese ermitteln zu können, musst du dir einen weitreichenden Eindruck verschaffen, in welchem „Ist-Zustand“ sich dein Unternehmen befindet. In welcher Situation befindest du dich mit deinem Unternehmen? Dazu kommen noch die verschiedenen Interessen der Gesellschafter und natürlich eine ungefähre Einschätzung, inwiefern sich dein Unternehmen in der Zukunft entwickeln wird.

Wichtige Faktoren bei der Wahl der Rechtsform

  • Unternehmensführung und Innenverhältnis: Wie gestaltet sich die Unternehmensführung? Wer trifft die Entscheidungen? Wer soll das Unternehmen leiten?
  • Das Unternehmen nach außen: Dein Unternehmen muss nach außen vertreten werden. Welches Gesicht sehen die Menschen, wenn sie an das Unternehmen denken? Wie tritt das Unternehmen nach außen auf?
  • Haftungsriskio einschätzen: Wie hoch schätzt du die Gefahr ein, dass du für fremdes Verschulden haften musst oder dein Kapital verlieren könntest?
  • Kosten der Rechtsform: Jede Rechtsform hat verschiedene Steuer- und Kostenbelastung. Sind es in deinem Fall laufende oder einmalige Kosten und wie hoch sind diese?
  • Unternehmensfinanzierung: Wird dein Unternehmen durch Eigenkaptial oder durch Fremdfinanzierung aufgebaut?
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung: Es muss festgelegt werden, wer inwiefern am Gewinn beteiligt wird. Ebenfalls wichtig ist die Verlustbeteiligung.
  • Nachfolgeregelungen: Bei Ausfällen des führenden Gesellschafters, z.B. im Falle eines Todes, muss ein Nachfolger bestimmt werden. Wer tritt diesen Posten in welcher Form an?
  • Veränderung der Rechtsform: Kannst du die Rechtsform ändern und ist dies für dich überhaupt wichtig?

Die richtige Rechtsform für dein Unternehmen: Wichtige Merkmale

Finanzierung deines Unternehmens – Notwendiges Startkapital der jeweiligen Rechtsform

Eine Gründung zieht immer eine Menge Kosten mit sich. Bei den Rechtsformen der Kapitalgesellschaft müssen bereits zu Beginn größere Mengen davon vorhanden sein. So liegt das Mindestkapital bei der GmbH bei 25.000 Euro und bei der AG bei 50.000 Euro.
Anders ist es bei der Einstiegsvariante einer GmbH, die sich „Mini-GmbH“ (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, UG) nennt und nur einen Euro Mindestkapital verlangt. Allerdings werden Gewinne hierbei einbehalten, um sich später eine GmbH leisten zu können.

Bei einer Personengesellschaft und bei Einzelunternehmen ist kein Mindestkapital einzubringen. Eine GbR, eine OHG oder eine KG kann also ohne Mindestkapital gegründet werden. Partnergesellschaften für Freiberufler sind ebenfalls frei von einem bestimmten Mindestkapital.

Haftungsbeschränkung

  • Personengesellschaften haften meistens mit ihrem gesamten Vermögen. Darunter zählt also auch das Privatvermögen.
  • Kapitalgesellschaften haben ein geschütztes Privatvermögen, da die Haftung in der Regel auf das Kapital der Gesellschaft zurückfällt. > Oft wird eine Kapitalgesellschaft deshalb als Rechtsform gewählt, wenn das Start-up innovativ und damit riskant ist.

    Achtung! Zwar haftet man bei einer Kapitalgesellschaft normalerweise nicht mit seinem Privatvermögen, jedoch kann dies im Ausnahmefall doch angetastet werden. Generell ist in der Praxis oftmals das Problem, dass das Gesellschaftskapital als Haftung oder Sicherheit nicht ausreicht. Oft werden von Lieferanten oder Banken persönliche Bürgschaften zur Absicherung gefordert, die zusätzlich zum Gesellschaftskapital aufgebracht werden müssen.
    Des Weiteren zieht eine Kapitalgesellschaft auch immer höhere Gründungskosten mit sich, sowie ein Mindestkapital und strengere Handhabung in Sachen Formalien, Bilanzierung und Buchführung. Aber dazu später mehr…

Geschäftsführung deines Unternehmens

Wie schon oben erwähnt, ist die Rechtsform ausschlaggebend für die Wahl des Geschäftsführers.

  • Bei einer GbR sind alle Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäftsführung. Das nennt sich Gesamtvertretung.
  • Ähnlich geht es bei der OHG zu. Hier sind alle Gesellschafter befugt, im Namen der OHG zu handeln. Dementsprechend ist die Aufgabe der Geschäftsführung, sowie auch der Vertretung nach außen, nicht bloß Angelegenheit einer einzelnen Person, sondern aller.
  • Bei einer KG  gibt es Komplementäre und Kommanditisten. Die Komplementäre sind zuständig für die Geschäfte der KG, während die Kommanditisten ausgeschlossen sind von der Geschäftsführung und auch von der Vertretung nach außen. Die Kommanditisten sind für die Kontrolle des Ganzen zuständig. Je nach Gestaltung fällt diese Kontrollfunktion stärker oder schwächer aus.
  • Kapitalgesellschaften setzen den Fokus auf das eingebrachte Kapital, nicht auf die Gesellschafter und deren Engagement im Einzelnen. Bei einer GmbH werden ein oder mehrere leitende Angestellte bestimmt. Ihnen wird ein Weisungsrecht zugetragen, an das sich die anderen Gesellschafter zu halten haben.
  • Die AG überträgt die Geschäftsführung auf einen Vorstand. Der Vorstand hat aber keinerlei Bindung an Anweisungen der Akteure oder des Aufsichtsrates.

    Generell gilt aber, dass in einem Gesellschaftsvertrag genauer bestimmt wird, welche Funktionen und Befugnisse der Geschäftsführung zukommen. Abweichungen des Normalfalles sind in vielen Rechtsformen erlaubt.

Das Finanzamt

Vor allem die Anfangsphase einer Gründung ist oftmals sehr steinig. Auch in Sachen Steuern entfaltet sich ein ziemlich komplexes Thema, das sich wohl kaum ohne einen guten Steuerberater bewältigen lässt. Nimm dir dementsprechend Zeit mit deinem Steuerberater genau durchzusprechen, mit welchen Varianten der Rechtsform du am besten arbeiten solltest.
Verluste sind in den verschiedenen Rechtsformen ebenfalls unterschiedlich geregelt…

  • Bei Einzelunternehmen oder GbR werden Verluste mit den Einkünften des letzten Jahres verrechnet. Vom Finanzamt erhältst du einen Verlustrücktrag. Das bedeutet, dass alte Steuern zurückerstattet werden.
  • Bei der GmbH ist das nicht so einfach: Im Falle von Verlusten, kannst du beim Finanzamt erst geltend gemacht werden, sobald du im Folgejahr Gewinne machst.

Steuerlich muss man Folgendes beachten:

  • Die Einkommensteuer ist bei Personengesellschaften auf alle Erträge aufzurechnen. Besteuert wird nur der oder die Gesellschafter.
  • Die Körperschaftssteuer greift bei sämtlichen Gewinnen der Kapitalgesellschaft. Besteuert wird die Gesellschaft. Auch ausgeschüttete Gewinne werden weiter/ zusätzlich nach dem Trennungsprinzip besteuert.
  • Aufgrund des Gewerbesteuerfreibetrages einer Personengesellschaft, fällt die Gewerbesteuer meistens ausschließlich bei Kapitalgesellschaften an.

Genauer sollte man sich dies aber durchaus nochmal von einem Steuerberater erklären lassen und auch durchrechnen, inwieweit die steuerlichen Aspekte als Entscheidungshilfe gelten können. Du solltest auch nicht aus den Augen lassen, dass diese Aspekte maßgebend für Altersvorsorge, Krankenversicherung etc. sind.

Buchhaltung

  • Zu einer vollständigen doppelten Buchführung mit Jahresabschluss und beigefügter Gewinn-Verlustrechnung sind alle Kauflaute verpflichtet. Darunter zählen alle Unternehmen, die ein selbstständiges Handelsgewerbe betreiben, Einzelunternehmen, OHG und KG und alle Kapitalgesellschaften.
  • Von der Buchhaltungspflicht befreit sind Freiberufler. Aber auch sogenannte Nicht-Kaufleute müssen keine Buchhaltung machen. Dazu zählen Kleingewerbe und Handelsgewerbe, solange diese einfach strukturierte, überschaubare und transparente Geschäftsbeziehungen aufweisen. Ebenfalls als Nicht-Kaufleute zählen Forst- und Landwirte. Angehörige dieser Gruppierung müssen bloß eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.
    Du musst also bloß deinen Gewinn ermitteln, indem du alle Ausgaben von deinen Einnahmen abziehst.
  • Nicht-Kaufleute unterliegen der Buchhaltungspflicht bei einer Überschreitung eines Gewinnes von über 50.000 Euro oder einem höheren Umsatz als 500.000 Euro. Sobald sich Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in das Handelsregister eintragen lassen, verpflichten sie sich automatisch zur Buchhaltung.

Das Ganze ist ein sehr komplexes Thema und meiner Meinung nach bedarf es nach den vielen Merkmalen noch einmal eine knappe Zusammenfassung der meist verbreiteten/interessantesten Rechtsformen.

Die Personengesellschaften

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – rechtsform

Ob eine Gemeinschaftspraxis, eine Kanzlei von mehreren Rechtsanwälten oder ein Zusammenschluss von Bauunternehmern. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist für mindestens zwei Gründer geeignet, die gemeinsam ein Unternehmen führen wollen. Die Leitung bzw. Kontrolle erfolgt im Außenverhältnis gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter, im Innenverhältnis sind flexible Regelungen möglich. Die Haftung kann durch alle Gesellschafter mit dem Geschäfts- und Privatvermögen erfolgen. Im Außenverhältnis ist dies gesamtschuldnerisch möglich, im Innenverhältnis sind Gestaltungen zur Haftung der einzelnen Gesellschafter möglich. Bei dieser Rechtsform ist kein Stammkapital erforderlich und die Kosten sind sehr gering. Die GbR ist keine Firma und Gesellschafter sind keine Kaufleute. Die Bezeichnung der GbR muss die Namen der Gesellschafter enthalten, im Anschluss daran kann jedoch ein Firmennamen hinzugefügt werden. Ein Beispiel wäre Maria Meier und Max Müller, Gänseblümchen, GbR. Die Steuerbelastung liegt jeweils bei dem individuellen Steuersatz der Gesellschafter. Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden sich im BGB §§ 705- 740.

Offene Handelsgesellschaft (OHG) – rechtsform

Anders als bei der GbR ist die Offene Handelsgesellschaft nicht für Freiberufler oder Gründer geeignet. Sie eignet sich vielmehr für Kaufleute, die sich für ein Handelsgewerbe zusammentun und keine erhöhten Haftungsrisiken erwarten. Die Gesellschafter müssen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen sein. Für die Gründung reicht ein formloser Vertrag, dennoch wird dringend empfohlen diesen auch in Schriftform festzulegen. Es ist kein Mindestkapital notwendig und die Gesellschafter haften alle persönlich, unmittelbar und mit ihrem gesamten Vermögen. Die Kosten der Gründung liegen bei dieser Rechtsform bei circa 260€, darin enthalten sind die Kosten für den Notar, das Handelsgericht und das Gewerbeamt. Die Gesellschafter können über den Unternehmensnamen frei entscheiden, allerdings muss die Abkürzung OHG enthalten sein. Die Rechtsgrundlage findet sich im HGB §§ 105-160 und im BGB §§ 705 ff.

Kommanditgesellschaft (KG) – Rechtsform

Das Besondere an der Kommanditgesellschaft ist, dass es immer mindestens einen vollhaftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommandist) gibt, welcher nicht an der Geschäftsleitung teilnimmt. Die KG ist somit auch für Vermögensverwaltungen und Familienunternehmen geeignet. Die Haftung erfolgt für den Komplementär unbeschränkt, also mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Für den Kommandisten hingegen beschränkt sich die Haftung lediglich auf die Höhe seiner Einlage. Auch bei der KG reicht für die Gründung ein formloser Vertrag, dennoch wird auch hier empfohlen diesen in Schriftform festzulegen. Die Kosten für die Gründung liegen bei dieser Rechtsform bei circa 240€. Die Bezeichnung des Unternehmens muss mit dem Zusatz KG ergänzt werden. Falls es sich bei den Komplementären um juristische Personen handelt, sollte die Rechtsform ergänzt werden, bspw. GmbH & Co. KG. Die Rechtsgrundlage befindet sich im HGB §§ 161- 177a und §§ 110- 122 sowie im BGB §§ 705 ff.

GmbH & Co. KG – Rechtsform

Diese Rechtsform ist für jede Art von Handelsgewerbe geeignet, bei dem das Haftungsrisiko beschränkt werden soll. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft, dabei übernimmt die GmbH die Rolle des Komplementärs. Aus diesem Grund kann der Unternehmer nicht mit seinem Privatvermögen haften, sondern lediglich mit seinem Geschäftsanteil. Die Gesellschaft als juristische Person kann jedoch mit dem gesamten Vermögen haften. Das Grundkapital muss mindestens 25.000€ betragen, somit muss die GmbH auch mindestens in dieser Höhe haften. Wenn allerdings ein Kredit im Namen der Gesellschaft aufgenommen werden muss, dann verlangt die Bank häufig private Sicherheiten. So müssen sich Gründer oft mit ihrem Privatvermögen verbürgen und haften somit doch uneingeschränkt für ihr Unternehmen. Bei dieser Rechtsform sind zwei Gesellschaftsverträge erforderlich. Zum einen den Gesellschaftsvertrag für die GmbH, zum anderen der formfreie Gesellschaftsvertrag für die GmbH und Co. KG. Die Kosten der Rechtsform liegen für die GmbH & Co. KG bei circa 240€. Die Geschäftsleitung übernimmt in der Regel der Geschäftsführer, es ist allerdings auch möglich externe Fachleute als Geschäftsführer einzusetzen. Der Unternehmensname muss mit GmbH & Co. KG ergänzt werden.

 

Partnergesellschaft (PartG) – Rechtsform

Wenn sie sich mit einem oder mehreren Freiberuflern zusammenschließen und ihre Tätigkeiten gemeinsam in einer Partnerschaft ausüben möchten, dann können sie eine Partnergesellschaft gründen. Die PartG ist eine Alternative zur GbR und eignet sich insbesondere für Freiberufler, wie Ärzte, Journalisten und Steuerberater. Der Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinsame Ausübung des freien Berufs. Die Gründung muss schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden. Darin enthalten sind der Name und Sitz, der ausgeübte Beruf und Wohnort der Partner sowie der Gegenstand. Da ein Notar die Unterschriften aller Partner beglaubigen muss, ist diese Rechtsform, im Vergleich zur GbR, deutlich aufwändiger. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, aber es fallen Gebühren für die Registrierung im Partnerschaftsregister an. Die Haftung erfolgt unbeschränkt mit dem Geschäftsvermögen sowie mit dem Privatvermögen aller Partner. Das Besondere an dieser Rechtsform ist allerdings, dass bei beruflichen Fehlern lediglich der verantwortliche Partner haftet. Die Bezeichnung des Unternehmens muss aus mindestens einem Nachnamen der Partner sowie der Berufsbezeichnung aller Partner und der Zusatz „& Partner“ oder „Partnerschaft“ beinhalten. Die Geschäftsleitung erfolgt eigenverantwortlich und unabhängig durch alle Partner, dabei können im Innenverhältnis einzelne Partner von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Die Rechtsgrundlagen finden sich im PartGG sowie im BGB §§ 705- 740.

Partnergesellschaft mbH (PartG mbh)

Bei der Rechtsform der Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbH) liegt der Unterschied zur PartG lediglich in der Haftung. Hier liegt der Vorteil darin, dass ein Partner bei einem Fehler nicht persönlich haften muss. Die Gesellschafter müssen dafür eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen. Der Unternehmensname muss somit durch PartG mbH ergänzt werden.

Die Kapitalgesellschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die am häufigsten gewählte Rechtsform ist die GmbH, um diese Kapitalgesellschaft zu gründen reicht bereits eine Person aus. Die GmbH gilt als „juristische Person“ und kann somit Verträge abschließen. Außerdem können die Gründer als Geschäftsführer handeln oder externe Personen einsetzen, dabei empfiehlt sich dies in einem Gesellschaftsvertrag festzulegen. Der Gegenstand des Unternehmens ist für fast alle gesetzlichen Zwecke zulässig, bedingt gilt diese auch für Freiberufler. Die Gesellschafter haften mit ihrem Anteil am Unternehmen, die Gesellschaft haftet jedoch mit ihrem Gesamtvermögen. Das Grundkapital beträgt 25.000€ und ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag ist verpflichtend. Die Kosten für Gründung, Organe, Publizität und Beurkundungen liegen bei circa 500€. Der Unternehmensname muss mit dem Zusatz GmbH ergänzt werden. Die Rechtgrundlage befindet sich im GmbHG, HGB sowie GewO.

 

Unternehmergesellschaft (UG) – haftungsbeschränkt

Umgangssprachlich wird die UG auch „Mini-GmbH“ genannt und ist eine Variante der GmbH. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist besonders für Gründer geeignet, welche ihr Haftungsrisiko beschränken wollen und nur ein geringes Stammkapital investieren wollen. Daher ist diese Rechtsform insbesondere für kleine Unternehmen und für Start-ups von besonderer Bedeutung, denn theoretisch ist die Gründung bei der UG schon ab 1€ möglich. Zu wenig Kapital sollte aber nicht eingebracht werden, denn eine unzureichende Kapitalausstattung kann schneller zu einer Insolvenz führen. Des Weiteren darf die 1-Euro-GmbH ihre Gewinne nicht in voller Höhe ausschütten, so muss per Gesetz mindestens ein Viertel in das Stammkapital fließen, bis eine Summe von 25.000€ erreicht ist. Wenn diese Summe zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit die UG in eine „normale“ GmbH umzuwandeln. Der Gegenstand des Unternehmens ist für fast alle gesetzlichen Zwecke zulässig, bedingt gilt diese auch für Freiberufler. Die Anzahl der Gesellschafter muss mindestens eine natürliche Person betragen, weitere juristische oder natürliche Personen sind allerdings möglich. Die Haftung erfolgt in der Höhe der Stammeinlage beziehungsweise in der Höhe des Gesellschaftsvermögens. Gesellschafter sind dabei in der Regel von einer privaten Haftung befreit. Die Unternehmensbezeichnung muss mit dem Zusatz UG (haftungsbeschränkt) enden.

Aktiengesellschaft (AG)

Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Aktiengesellschaft. Besonders geeignet ist diese Art der Rechtsform bei finanzintensiven Gründungen, bei denen das Haftungsrisiko begrenzt werden soll und die viel Eigenkapital benötigen. Das Grundkapital, von mindestens 50.000€ ist in Aktien zerlegt, dabei werden börsennotierte und nicht börsennotierte AGs unterschieden. Außerdem gibt es die Kleine AG, die besonders für Gründer und Mittelständler geeignet ist, da bei dieser Form einige Vorschriften gelockert wurden.

Die AG muss aus mindestens einem Aktionär bestehen, weitere natürliche oder juristische Personen, ausländische Unternehmen und Personenhandelsgesellschaften können jedoch hinzugefügt werden. Die Aktionäre haften mit ihrem Aktienwert und die Gesellschaft als juristische Person mit dem gesamten Vermögen. Das Mindestkapital beträgt 50.000€, dieses wird aufgeteilt in Aktien, die entweder an der Börse oder außerhalb gehandelt werden können. Ein Gesellschaftsvertrag ist verpflichtend und muss notariell beglaubigt werden. Die Gründungskosten sind bei dieser Rechtsform mit circa 2.500€ relativ hoch. Die Unternehmensbezeichnung endet mit dem Zusatz AG. Die Rechtsgrundlage befindet sich im AktG, HGB sowie im GewO. Die Vorteile bei einer AG liegen darin, dass Gründer die Möglichkeit haben schnell an Eigenkapital zu gelangen, denn dies ist durch die Vergabe von Aktien möglich. Allerdings besteht bei der AG der Nachteil darin, dass die Gründung mit hohem Aufwand verbunden ist und sich häufig, gerade in der Anfangsphase, als nicht praktikabel erweist.

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