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Gewerbesteuer Verständlich Gemacht: Der ultimative Leitfaden

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Gewerbesteuer Verständlich Gemacht: Der ultimative Leitfaden

Das Wichtigste in Kürze

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Höhe hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab und ist daher regional unterschiedlich. Eine allgemeine Berechnungsformel findest Du hier.

Was ist die Gewerbesteuer im einfachsten Sinne?

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die vor allem von Gewerbebetrieben zu zahlen ist. Sie bemisst sich nach dem Gewerbeertrag. Genaueres erfährst Du hier.

Wann steht die Zahlung der Gewerbesteuer an?

Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich vierteljährlich zu entrichten. Die Fälligkeit richtet sich nach den individuellen Vorauszahlungen, die vom Finanzamt festgesetzt werden. Mehr erfährst Du hier.

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die jeder Gewerbebetrieb in Deutschland zahlen muss. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems und eine wesentliche Einnahmequelle der Kommunen. Doch was bedeutet das für dich als Unternehmer? In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Gewerbesteuer. Von der Berechnung bis zur Zahlung – hier findest Du alle Informationen, die Du brauchst.

Gewerbesteuer: Was ist das eigentlich?

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden in Deutschland. Sie ist eine Steuer, die auf den Gewinn von Unternehmen erhoben wird. Die Gewerbesteuer ist, vereinfacht gesagt, eine Art „Miete“ für den Raum, den ein Unternehmen nutzt, um zu wirtschaften.

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Die Gewerbesteuer: Finanzielle Grundlage für Gemeindeentwicklung und Infrastrukturprojekte

Allerdings ist nicht jedes Unternehmen gewerbesteuerpflichtig. Während Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG immer gewerbesteuerpflichtig sind, müssen Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur dann Gewerbesteuer zahlen, wenn ihr Gewinn einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 24.500 Euro. Das bedeutet, dass kleine Unternehmen mit geringem Gewinn unter Umständen gar keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

Achtung: Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Journalisten sind generell von der Gewerbesteuer befreit, unabhängig von der Höhe ihres Gewinns. Dies liegt daran, dass ihre Tätigkeit nicht als Gewerbe, sondern als freier Beruf eingestuft wird.

Ein wesentliches Merkmal der Gewerbesteuer ist, dass es sich um eine Gemeindesteuer handelt. Dies bedeutet, dass die Gemeinden das Recht haben, den Hebesatz, um die Gewerbesteuer zu berechnen, selbst festzulegen. Dies hat zur Folge, dass die Höhe der Gewerbesteuer je nach Standort des Unternehmens stark variieren kann.

Vor- und Nachteile der Gewerbesteuer: Eine Übersicht

Das Für und Wider der Gewerbesteuer zu verstehen, kann helfen, ihre Bedeutung und Auswirkungen besser einzuordnen. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die Vorteile und Nachteile dieser Steuerform.

Vorteile

Haupt-Einkommensquelle für Gemeinden, die dadurch finanzielle Unabhängigkeit erlangen
Sorgt für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast unter den Unternehmen
Kann positive Auswirkungen auf die Infrastruktur der Gemeinde haben, da die Einnahmen oft in die Gemeinde zurückfließen
Freibetrag entlastet kleinere Unternehmen und Start-ups

Nachteile

Unterschiedliche Hebesätze in verschiedenen Gemeinden führen zu einer Ungleichheit zwischen Unternehmen
Hohe Gewerbesteuern können kleinere Unternehmen finanziell belasten
Die Komplexität der Berechnung kann für Unternehmen eine zusätzliche Belastung darstellen

Schritt-für-Schritt Anleitung: So berechnest Du die Gewerbesteuer richtig!

Die Berechnung der Gewerbesteuer mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, ist aber mit dem richtigen Verständnis und den richtigen Werkzeugen durchaus machbar.

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Gewerbesteuererklärung: Notwendiger Schritt zur korrekten Abgabe der Steuer

Grundsätzlich setzt sich die Gewerbesteuer aus zwei Komponenten zusammen: dem Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Keyfactbox

Die heutige Form der Gewerbesteuer wurde im Jahr 1937 im Rahmen des Gewerbesteuergesetzes eingeführt. Damit erhielt die Gemeindeebene das Recht, eine eigene Steuer auf die Erträge von Gewerbebetrieben zu erheben.

Der Gewerbeertrag ist der um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen modifizierte Jahresüberschuss des Unternehmens. Diese Korrekturen betreffen unter anderem Zinsen, Mieten und Pachten und dienen dazu, den tatsächlichen Ertrag des Gewerbebetriebs abzubilden.

Auf diesen korrigierten Gewerbeertrag wird die sogenannte Steuermesszahl angewendet. Sie beträgt derzeit 3,5 %.

Der sich ergebende Steuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und variiert daher stark. In vielen Städten beträgt er 400 % und mehr.

Daraus ergibt sich folgende Berechnungsformel

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag * Steuermessbetrag) * Hebesatz

Tipp: Viele Online-Tools und Rechner können dabei helfen, die Gewerbesteuer zu berechnen. Dennoch ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Hinzurechnungen und Kürzungen korrekt berücksichtigt werden.

Zahlungsfristen im Griff: Wann musst Du die Gewerbesteuer entrichten?

Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich jährlich erhoben und ist in vierteljährlichen Vorauszahlungen zu entrichten. Diese Vorauszahlungen sind jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig. Sie stellen eine Art Abschlag auf die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung dar, die nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung ermittelt wird.

Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung erlässt das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid. Auf der Grundlage dieses Bescheides erlässt die Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, den endgültigen Gewerbesteuerbescheid. Eine Nachzahlung wird fällig, wenn die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer höher ist als die bereits geleisteten Vorauszahlungen. War die Vorauszahlung zu hoch, erfolgt eine Erstattung.

Hinweis: Die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer können auf Antrag angepasst werden, wenn sich im Laufe des Jahres abzeichnet, dass der Gewerbeertrag voraussichtlich höher oder niedriger ausfallen wird als ursprünglich angenommen.

Ausnahmen und Besonderheiten der Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer gibt es einige Ausnahmen und Sonderregelungen zu beachten. Hier finden Sie weitere wichtige Informationen:

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Ein Mann füllt die Gewerbesteuererklärung sorgfältig aus

Freiberufler: Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Künstler sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit. Ihre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer und nicht der Gewerbesteuer. Diese Unterscheidung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit beruht auf dem Einkommensteuergesetz.

Kapitalgesellschaften: Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag, das ist der um Hinzurechnungen und Kürzungen verminderte steuerliche Gewinn.

Hinzurechnungen und Kürzungen: Bei der Berechnung des Gewerbeertrags werden bestimmte Posten hinzugerechnet oder gekürzt. Dazu gehören zum Beispiel Mieten, Zinsen, Pachten oder auch die Gehälter der Gesellschafter.

Gewerbesteuer: Einflussreiches Steuerinstrument für Unternehmen und Gemeinden

Die Gewerbesteuer ist ein wesentliches Steuerinstrument, das direkte Auswirkungen auf Unternehmen und Gemeinden hat. Sie ermöglicht den Gemeinden, ihre Aufgaben zu finanzieren, während Unternehmen aufgrund ihrer Gewerbeerträge zur Steuerleistung verpflichtet sind. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfordert eine genaue Planung und die Berücksichtigung von Faktoren wie Freibeträgen und individuellen Hebesätzen. Es ist ratsam, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um von möglichen Steuervorteilen zu profitieren. Die Gewerbesteuer bleibt ein bedeutendes Element der Steuerlandschaft, das sowohl Unternehmen als auch Gemeinden betrifft.

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/BJNR009790936.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/Glossar/gewerbesteuer.html

https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/g/gewerbesteuer