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Das Urheberrecht – Und warum Gründer es kennen müssen

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Das Urheberrecht – Und warum Gründer es kennen müssen

Das Urheberrecht

 

Was geht mich das Urheberrecht an? Als Gründer ist die rechtliche Absicherung Deines Unternehmens und die damit verbundene rechtskonforme Vorgehensweise eine unabdingbare Notwendigkeit für den dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg Deines Unternehmens. Aus diesem Grund kannst Du es Dir schlichtweg nicht leisten, Dich nicht mit dem Urheberrecht zu beschäftigen bzw. Dir zu denken „Was geht mich das an?“. Um Dir die vielen möglichen Fallstricke zu ersparen, welche das deutsche Urheberrecht mit sich bringen, habe ich diesen Artikel geschrieben.

 

Mindestens für Menschen, die wirtschaftlichen Erfolg haben oder haben wollen, ist das Internet zu einem festen Bestandteil ihres Lebens geworden. Das ist grundsätzlich kein Problem, jedoch gilt für einen Großteil der sich im Internet befindenden Daten, dass sie durch das Urheberrecht geschützt sind (von Fotos, über Programme/Texte, bis hin zu Videos etc.). Da Du also nicht um das Internet herumkommst und sich das Internet nicht vor dem Urheberrecht verstecken kann, kommst auch Du nicht um das Urheberrecht und seine Anwendung herum.

 

Das Urheberrecht umfasst jene gesetzlichen bzw. rechtlichen Regelungen, die sich zum einen mit dem Schutz der Rechte an geschaffenen Werken befassen und zum anderen mit deren Verwertung in monetärer Hinsicht. Urheberrecht setzt also den rechtlichen Rahmen für Urheber und Verwerter, in Form der ihnen zustehenden Rechte. Somit wird das Urheberrecht für Dich als Gründer in zweierlei Hinsichten relevant. Einerseits ist es relevant in der Hinsicht, dass Du diesbezüglich bestmöglich informiert sein solltest, um Deine eigenen Werke zu schützen bzw. Du weißt wann und wie Du gegen einen möglichen Missbrauch durch Andere rechtlich vorgehen kannst. Andererseits bewegst Du Dich selbst unweigerlich auf einem Terrain, welches es Dir ermöglicht möglicherweise unbeabsichtigt Urheberrechtsverstöße zu begehen. Dies kann zu rechtlichen Schritten gegen Dich führen, da Du Dich in solchen Fällen rechtlich angreifbar machst und führt deshalb nicht selten zu hohen Verlusten in Bezug auf Zeit und Geld.

 

Gewerbliche Schutzrechte sind jedoch nicht das Gleiche wie das Urheberrecht. Gewerbliche Schutzrechte gelten erst ab deren Eintragung. Das Urheberrecht beginnt bereits mit der Schaffung/Schöpfung eines Werkes, welches in den Bereich des Urheberrechts fällt. Aus diesem Grund gibt es keine öffentlichen Register, in denen urheberrechtlich Geschützte Werke eingesehen werden können, noch kann man sie irgendwo eintragen lassen etc. Wenn Du mehr über gewerbliche Schutzrechte erfahren möchtest, dann schau einfach mal in unseren Artikel zum ‚Deutschen Patent und Markenamt’ (DPMA), den Link dazu habe ich hier für Dich.

 

Da wir nicht mehr in einer Zeit leben, in der ein Großteil der Bevölkerung der Agrarwirtschaft nachgeht oder als Fabrikarbeiter tätig ist, ist es nicht verwunderlich, dass der Schutz geistigen Eigentums (was zentraler Bestandteil des Urheberrechts ist) über die Jahre immer wichtiger wurde. Heute arbeiten unglaublich viele Menschen in kreativen Berufen, in denen sie Dinge schaffen, die geschützt werden müssen, vor der Ausbeutung und dem Missbrauch durch andere. Diese gesellschaftliche Entwicklung ist ein Teil der Erklärung, warum das Urheberrecht heute wichtiger denn je ist!

 

 

Was ist das Urheberrecht?

 

Bei den Gesetzen zum Urheberrecht geht es um die juridische Beziehung des Schöpfers eines Werkes zu seinem geschaffenen Werk. Der Sinn dieser Gesetzgebung ist es, dem Schöpfer eine gewisse Rechtssicherheit zu ermöglichen, in Bezug auf die von ihm geschaffenen Werke.

 

4 Zentrale Bestandteile des Urheberrechts sind:

 

  • Das Urheberrecht beginnt mit der Schöpfung des Werkes (im Gegensatz z. B. zu Belangen des Patent- und Markenamts).
  • Das Urheberrecht ist nicht übertragbar (aber vererbt sich weiter, bis dahin verbleibt es beim Urheber), es können aber Nutzungsrechte an die Verwerter (z. B. Musiklabels) übertragen werden oder an Verwertungsgesellschaften (z. B. Gema)).
  • Der Urheber hat darüber hinaus ein Recht auf eine angemessene Vergütung (dies kann in manchen Fällen zu Nachverhandlungen mit Verwertern führen).
  • Es gibt das Urheberpersönlichkeitsrecht (Der Urheber kann über die Veröffentlich des Werkes selbst bestimmen, sowie z. B. ein Veröffentlichungs-/Verbreitungsverbot veranlassen).

 

Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und mit Ablauf dieser Frist wird das Werk ‚gemeinfrei’, es kann also von jedem frei verwendet werden. Bis zum Ablauf dieser Frist gilt eine sogenannte Schutzfrist.

 

Beispiel:

 

Aufgrund dieser Schutzfrist kam es infolge des nahenden 70sten Todestages von Adolf Hitler zu einem Rumoren, fast schon einem Aufschrei in den Medien. Es war klar, dass durch den Ablauf dieser Schutzfrist, das Werk „Mein Kampf“ zur freien Verfügung stehen würde und dadurch dem Druck und Vertrieb dieses Werkes Tür und Tor geöffnet wären. Deshalb kam es dazu, dass eine historisch kritische Ausgabe von „Mein Kampf“ geplant und herausgebracht wurde, um nicht anderen den dann freien Markt gänzlich zu überlassen.

 

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Der Schöpfer eines Werkes kann nur eine natürliche Person sein und ist sein Urheber (Fotograf, Komponist, Autor, Designer, Maler, Programmierer etc.). Er darf über seine Schöpfung frei verfügen. Es geht beim Urheberrecht also darum, dass eine persönliche Idee in eine erfassbare Form gebracht wird (Bild, Schriftstück etc.).

 

Beispiel

 

Man erinnere sich an den Fall des ‚Selfie-Affen’. Ein Affe hatte mit einer Digitalkamera ein Selfie von sich geschossen (bzw. er hatte den Auslöser selbst gedrückt) und es entbrannte ein Rechtsstreit um die Bildrechte/das Urheberrecht der Fotografie. Die Naturschutzorganisation ‚Peta’ forderte die Rechte an der Fotografie dem Affen zuzusprechen, während der Besitzer der Kamera darauf beharrte, dass er die Rechte daran besitze. Die Entscheidung amerikanischer Richter Sprach weder dem Affen noch dem Kamerabesitzer die Rechte zu. Mehr Infos zu diesem kuriosen Fall, kannst du hier nachlesen. Es ist jedoch eine ungeklärte Frage, ob in der Zukunft Menschen das exklusive Anrecht auf Urheberrechte behalten werden oder möglicherweise andere Wesen mitspielen dürfen.

 

Welche Kriterien gibt es damit ein Werk, als ein persönliches geistiges Werk, geschützt ist bzw. unter das Urheberrecht fällt? Dafür muss es 4 Bedingungen erfüllen. Das Werk muss:

 

  • von einem Menschen geschaffen worden sein
  • eine irgendwie geartete kreative Leistung beinhalten
  • durch unsere Sinne (auch wenn nur ganz kurz) wahrnehmbar sein
  • durch die Persönlichkeit und seinen Urheber geprägt sein

 

Wenn Du Dich nicht selbst um die Monetarisierung Deiner urheberrechtlich geschützten Werke kümmern möchtest, dann übergibst du sogenannte ‚Verwertungsrechte‘ vertraglich an sogenannte Verwerter. Dadurch erhältst Du (der Urheber) im Gegenzug für die eingeräumten Nutzungsrechte einen monetären Ausgleich. Umgangssprachlich bezeichnet man diese Nutzungsrechte auch als Lizenzen. Der Verwerter erwirbt Lizenzen an urheberrechtlich geschützten Werken, um diese wiederum selbst Gewinnbringend einzusetzen.

 

Verwerter können z. B. Musiclabels sein oder Verlage. Daneben gibt es jedoch auch Verwertungsgesellschaften, die sich ausschließlich um die Wahrung des Urheberrechts (der Produkte, an denen sie Lizenzen besitzen) kümmern. Die drei größten und bekanntesten Verwertungsgesellschaften hierzulande sind: die GEMA (für alles rund um die Musik), die VG Bild-Kunst (Für alles rund um Fotos und Kunst) und die VG-Wort (alles rund ums Thema geschriebenes Wort).

 

Ein guter Indikator für ein urheberrechtlich geschütztes etwas ist das bekannte Zeichen ‚©’. Es deutet auf urheberrechtlich geschützte Inhalte hin. Jedoch ist dieses Zeichen nicht notwendig, damit etwas geschützt ist, denn wie wir bereits wissen beginnt das Urheberrecht mit der Schöpfung des Werkes und muss nicht gesondert eingetragen/beantragt werden.

 

Sobald man mit Werken (welcher Art auch immer) hantiert, die nicht eine Eigenschöpfung sind, sollte man am besten immer mit einem Auge auf das Urheberrecht schielen, um abgesichert zu sein!

 

Für wesentlich ausführlichere Informationen zum Urheberrecht, welche auch verständlich und nicht nur für studierte Juristen verständlich ist, kann ich Dir die Bundeszentrale für politische Bildung empfehlen, den passenden Link zum Thema findest du hier.

 

 

Welche Dinge fallen unter das Urheberrecht?

 

Unter den Schutz des Urheberrechts fallen folgende Dinge:

  1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
  2. Werke der Musik
  3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
  4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke
  5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
  6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
  7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen

 

Es reicht die Zuordnung zu einer der hier aufgezählten Arten möglicher Werke, um unter das Urheberrecht zu fallen. Wenn also ein Werk mehreren Werkarten zuzurechnen ist, ändert dies nichts in Bezug auf das Urheberrecht. Es ist besondere Vorsicht bei jeglichen Internetinhalten geboten, die nicht aus eigener Arbeit hervorgegangen sind/legal einwandfrei erworben wurden. Z. B. Bilder auf Websiten oder aber auch die banal wirkende Kopie einer Ansammlung von Links kann bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein (Denn Datenbanken sind geschützt und eine Sammlung von Links fällt laut gerichtlichen Entscheidungen bereits unter die Kategorie ‚Datenbanken’).

 

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Das Urheberrecht und seine Relevanz für Gründer

 

Wenn Du mit Deinem Unternehmen irgendetwas herstellst, was unter das Urheberrecht fällt, solltest Du Dich um die Wahrung Deiner Rechte kümmern. Als potentieller Rechteverletzer solltest Du darauf achten, die Urheberrechte anderer Menschen nicht zu verletzen, um Zeit und Geld zu sparen, was möglicherweise im Nachhinein durch Rechtsstreitigkeiten abhanden kommen kann.

 

Wenn Du selbst überlegst mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht, welche zu Deinem Schaden entstanden sind, zu ahnden, solltest Du unbedingt vorher einen Anwalt konsultieren, der auf Medienrecht bzw. auf Urheberrecht spezialisiert ist. Aus dem einfachen Grund, weil rechtliche Schritte bzw. Verfahren teuer werden können und ob ein Verfahren etc. angestrebt werden sollte, muss im Vorhinein gründlich geprüft werden.

 

Die eigene Website bietet erhebliches bzw. das größte Potential Urheberrechtsverstöße zu begehen, auch wenn dies gar nicht beabsichtigt war. Deswegen sollten z. B. Bilder, sofern sie nicht selbst angefertigt wurden, von eindeutig legalen Quellen bezogen werden (z. B. Kommerzielle Bilddatenbanken). Aber auch Zitate fallen unter das Urheberrecht und dürfen nicht so mir nichts Dir nichts auf eine Website gestellt werden.

 

Bilder – Es ist eigentlich fast immer eine Urheberrechtsverletzung, wenn Du von einer anderen Website als Deiner eigenen ein Bild herunterlädst und es auf Deine eigene Website hochlädst. Die Art der Website, von der Du ein solches Bild beziehst, spielt dabei erst einmal keine Rolle (Facebook, Blogs, Unternehmenswebsiten etc.)

 

Das Bauchgefühl oder der gesunde Menschenverstand sind leider nicht die besten Anhaltspunkte für Urheberrechtsverletzungen. Es gilt sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten.

 

 

Es gilt Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden!

 

Wenn eine Beeinträchtigung der Rechte eines Urhebers an seinem Werk stattfindet, kann dieser rechtlich dagegen vorgehen. So stehen dem Urheber (und auch dem Verwerter) die Möglichkeiten offen: eine Beseitigung oder auch eine Unterlassung zu fordern wie auch Schadensersatz geltend zu machen. In den Medien sind derartige Unterlassungsabmahnungen immer wieder wegen aufgedeckten illegalen Film- oder Musikdownloads, die zu teils empfindlichen Strafen für die Rechtsverletzer führen können.

 

Links solltest Du mit bedacht setzen. Wenn man Links zu urheberrechtsverletzenden Inhalten auf seiner eigenen Website bereitstellt, dann kann man auch dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden z. B. das Verlinken eines spannenden Youtube-Videos, welches jedoch selbst bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

 

Beachte

 

Der alte Leitsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt auch hier. Im Nachhinein zu behaupten, dass man nichts von der eigenen Rechtsverletzung gewusst habe, rettet einen nicht vor dem langen Arm des Gesetzes.

 

 

Raketen-Zusammenfassung

 

  • Das Urheberrecht gilt ab der Schöpfung des Werkes automatisch und hält bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers an
  • Das Urheberrecht legt fest welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Urheber und Verwerter gelten
  • Es gibt an, dass ein Werk bestimmte Kriterien erfüllen muss, um vom Urheberrecht geschützt zu sein (kreativ, sinnlich und Ausdruck der Persönlichkeit)
  • Als Gründer ist das Urheberrecht unweigerlich Relevant (möglicherweise in doppelter Hinsicht)
  • Vor allem darfst Du nie Deine Sensibilität für mögliche von Dir begehbare Urheberrechtsverstöße verlieren, weil sonst empfindliche Strafen auf Dich warten können
  • Besondere Vorsicht ist bei eigenen Websiten geboten, da hier es hier schneller als einem lieb ist zu Urheberrechtsverstößen kommen kann!

 

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